Bildungspaket

Auch in der PTE

Das Bildungspaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien eine qualifizierte Lernförderung (Nachhilfe), wenn sie in der Schule nicht mehr in dem Stoff mitkommen und die Versetzung gefährdet ist. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen und dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Bei Fragen zu dem Bildungspaket melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder bei der PTE.

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